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Elektronische Rechnungsausstellung im öffentlichen Auftragswesen

Das Bundesinnenministerium (BMI) weist in seiner Pressemitteilung vom 06.09.2017 darauf hin, dass das Bundeskabinett die Verordnung zur elektronischen Rechnungsstellung beschließt. Zukünftig sollen private Unternehmen Rechnungen an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung weit überwiegend elektronisch stellen können.

Für Lieferungen und Leistungen an öffentliche Auftraggeber gilt:
§ 3 der Verordnung tritt am 27.November 2020 in Kraft:
"Rechnungsaussteller müssen Rechnungen gegenüber Rechnungsempfängern in elektronischer Form ausstellen und übermitteln. Sie können sich hierbei der Dienstleistung von Rechnungssendern bedienen."

Für bestimmte öffentliche Auftraggeber tritt die Verordnung bereits am 27. November 2019 in Kraft.

Da offenbar einige Behörden schon vor dem offiziellen Inkrafttreten die Vorlage von elektronischen Rechnungen verlangen und auch annehmen, gelten die Regelungen  der Verordnung schon ab 27. November 2017.

Hinweis: Schon jetzt ist es möglich, Rechnungen elektronisch zu versenden, zum Beispiel mit den Providern E-Post, De-Mail und Digibase.

COLLEGA e.V. unterstützt den Versand mit Digibase, weil dieser Provider auch den geschützten Versand von allen E-Mails ermöglicht einschließlich der revisionssicheren Archivierung.
Über erste Erfahrungen berichten wir am 140. COLLEGA-TAG - Download Einladung - . Vertiefende Beschreibungen sind geplant am 141. COLLEGA-TAG am 24.11.2017.   

Das BMI hat die Pressemitteilung vom 06.09.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Die Pressemitteilung beinhaltet einen Download-Link zur Verordnung. Link Homepage Bundesinnenministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2017
11.09.2017

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