Kein Steuerpflichtiger hat eine Schätzung verdient
Das sagte ein Betriebsprüfer. Er meinte es ehrlich und schätzte trotzdem, weil die Kassenführung des betroffenen Unternehmens nicht ordnungsmäßig war.
Der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung haben ihre Möglichkeiten deutlich verbessert. Und hiervon wird bei Betriebsprüfungen zunehmend Gebrauch gemacht.
Ab Januar 2018 ist die sogenannten Kassen-Nachschau möglich. Ohne Vorankündigung kann ein Finanzbeamter bei jedem Unternehmer erscheinen, "...um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Kassen-Nachschau). Der Kassen-Nachschau unterliegt auch die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes des elektronischen Aufzeichnungssystems..." (§ 146b Abgabenordnung - AO-).
Wir berichten am 140. COLLEGA-TAG ausführlich und stellen einen Entwurf eines Mandantenrundschreibens zur Verfügung.
Die Einladung mit der Tagesordnung steht zum Download zur Verfügung. Link zur Einladung
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2017
11.09.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch