Richterliche Unabhängigkeit und Arbeitspensum
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 138/2017 vom 07.09.2017 auf sein Urteil vom 07.09.2017 (Aktenzeichen RiZ (R) 1/15, 2/15 und 3/15) hin. Zu entscheiden ist, ob und welche Disziplinarmaßnahmen gegen einen Richter möglich sind, der es auf weniger als die Hälfte Entscheidungen bringt, als der Durchschnitt der anderen Richter.
Der BGH hat die Sache zurückverwiesen, damit geklärt wird, "was von anderen Richtern sachgerecht zu bewältigen ist. Durchschnittszahlen können dafür nur ein Anhaltspunkt sein."
Der BGH hat die Pressemitteilung 138/2017 vom 07.09.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2017
11.09.2017
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