Vorsteuerüberhang und wirtschaftliche Betätigung
Küffner Maunz Langer Zugmaier weisen in ihrem Newsletter 27/2017 vom 07.09.2017 auf verschiedene Urteile hin, in denen der Vorsteuerabzug bei einem Vorsteuerüberhang ausgeschlossen wäre.
Die besprochenen Entscheidungen betreffen in erster Linie juristische Personen öffentlichen Rechts, können nach dem Newsletter aber auch für private Unternehmer sehr wichtig sein.
Unternehmer rechnen insbesondere bei größeren Investitionen die Vorsteuererstattungen in ihre Finanzierungspläne ein. Schon aus diesem Grunde muss die Rechtsprechung bereits in der Planungsphase beachtet werden.
Küffner Maunz Langer Zugmaier haben ihrem Newsletter 27/2017 vom 07.09.2017 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Küffner Maunz Langer Zugmaier
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2017
11.09.2017
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