Zwei leitende Finanzbeamte vom Vorwurf der Untreue freigesprochen
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 137/2017 vom 07.09.2017 auf sein Urteil vom 07.09.2017 (Aktenzeichen 2 StR 24/16) hin.
Zwei leitenden Finanzbeamten wurde Untreue vorgeworfen, weil sie durch die Erteilung von Weisungen an ihnen nachgeordnete Finanzbeamte zur unberechtigten Auszahlung von Investitionszulagen beigetragen haben sollen. Offenbar gibt es auch an diesem Tatbestand keinen Zweifel.
Der durch den BGH nunmehr bestätigte Freispruch erfolgte aber schon durch das Landgericht, weil (Zitat aus der Pressemitteilung des BGH:) "die Finanzbeamten nach dem Investitionszulagengesetz 1999 neben der Prüfung der steuerlichen Voraussetzungen nur zur Prüfung von Existenz und Wirksamkeit der von den Gemeinden ausgestellten Bescheinigungen zur Belegenheit des Grundstücks verpflichtet, nicht aber zur Prüfung ihrer Rechtmäßigkeit. Soweit den Finanzbeamten durch das Bundesministerium der Finanzen vorgegeben war, in Zweifelsfällen die ausstellende Behörde zu einer Überprüfung ihrer Entscheidung zu veranlassen, handelte es sich nicht um eine strafbewehrte Vermögensbetreuungspflicht."
Sicher ist dieses Urteil richtig und rechtlich nicht beanstanden, denn es entspricht wohl den gesetzlichen Bestimmungen.
Das Ärgerliche ist, dass hier offensichtlich Steuergelder vergeudet wurden, weil Gesetze schlampig formuliert sind.
Politikern und auch Beamten kann nicht oft genug gesagt werden, dass die hier verschleuderten Steuergelder hart arbeitenden Bürgern unter permanenter Strafandrohung abgenommen werden. Schon bei kleinsten Fehlern neigen die Finanzbehörden zur Einleitung von Bussgeld- und Strafverfahren. Dieses Vorgehen beruht auf Gesetzen, die von Politikern verabschiedet wurden, die andererseits die Verschwendung von Steuergeldern auf allen Ebenen recht großzügig zulassen, wenn nicht gar fördern. Ein unhaltbarer Zustand.
Der BGH hat die Pressemitteilung 137/2017 vom 07.09.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link zur Homepage Bundesgerichtshof
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2017
11.09.2017
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