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 der guten Ideen

A1 Bescheinigung bei Auslandsentsendung und bei Dienstreisen ins Ausland

In Der Betrieb 2018, Seite 2054 ff vom 24.08.2018 wird in einem Artikel von Kuhn/Scupra darauf hingewiesen, dass in Deutschland sozialversicherte Arbeitnehmer bei Auslandseinsätzen die sogenannte A1 Bescheinigung vorzeigen können sollten, um Bußgelder zu vermeiden.  

Vor allem werde an Flughäfen, aber auch in Montage- und Werkhallen kontrolliert. Zuletzt habe es in Österreich und Frankreich vermehrt Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden gegeben. Die Bußgelder seien teilweise fünfstellig.

Unternehmer die Mitarbeiter entsenden, sollten den Artikel beachten.

Die Kontrollen erfolgen aber offenbar auch bei ein- oder mehrtägigen Dienstreisen, weshalb auch für diese Fälle die vorsorgliche Mitführung der A1 Bescheinigung empfohlen wird. 

Danke der nicht genannten treuen Leserin für den Hinweis!

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2018
10.09.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD