Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der am 1. Januar 2018 geltenden Fassung (InvStG 2018)
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 28.08.2018 Fragen der Wirtschaft zu dem seit 01.01.2018 gültigen Investmentsteuergesetz beantwortet. Unter anderem werden Fragen der tag-genauen Zurechnung, Realisierung von Veräußerungsgewinnen und die Veränderung des für den jeweiligen Anleger ermittelten absoluten Fonds-Aktiengewinns und des Fonds-Aktiengewinns pro Anteil beantwortet.
Das BMF hat das Schreiben vom 28.08.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater rund Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2018
10.09.2018