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Höherer Sozialversicherungsbeitrag kann neue Tatsache sein

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter August/September 2018 auf sein Urteil vom 10.07.2018 (Aktenzeichen 10 K 1964/17 E) hin. Ein Arbeitnehmer hat verspätet von seinem Arbeitgeber einen Nachweis über die tatsächlich abgeführten Sozialversicherungsbeiträge erhalten.  

Nach dem Urteil traf den Arbeitnehmer kein Verschulden, da ihm von seinem Arbeitgeber zunächst eine falsche Lohnsteuerbescheinigung ausgehändigt worden war. Daher hat das FG das Finanzamt angewiesen, den Einkommensteuerbescheid zu berichtigen.

Das FG Düsseldorf hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zugelassen.

Das FG Düsseldorf hat die Pressemitteilung August / September 2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Düsseldorf

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2018
10.09.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD