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Säumniszuschläge begegnen verfassungsrechtlichen Zweifeln

KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER (KMLZ) weisen in ihrem Umsatzsteuer-Newsletter 37/2018 auf einen Beschluss des Finanzgerichts (FG) München vom 13.08.2018 (Aktenzeichen 14 V 736/18) hin. Das FG hat verfassungsrechtliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit für Jahre ab 2015 geäußert.

 

 

 

Zitat aus dem Umsatzsteuer-Newsletter 37/2018 von KMLZ:
"Das Finanzgericht München hat diese Zweifel nun auch auf den Bereich der Säumniszuschläge ausgeweitet, wenn für Zeiträume ab 2015 Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit des Steuerpflichtigen bestehen (Beschl. v. 13.08.2018 – 14 V 736/18). In einem solchen Fall seien die Säumniszuschläge ganz zu erlassen. Eine entsprechende Inhaftungnahme des Geschäftsführers scheide aus."

KMLZ hat den Umsatzsteuer-Newsletter 37/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage  KMLZ

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2018
10.09.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD