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Gefällt mir Button auf der eigenen Website

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 99/2019 vom 29.07.2019 auf sein Urteil in der Rechtssache C 40/17 hin. Danach bestehen Risiken, wenn man auf seiner Website das "Gefällt mir" Button von Facebook einbindet.

Zitat aus der Pressemitteilung 99/19 des EuGH vom 29.07.2019:
"Der Betreiber einer Website, in der der "Gefällt mir"-Button von Facebook enthalten ist, kann gemeinsam mit Facebook für das Erheben der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Website und deren Übermittlung an Facebook verantwortlich sein."

Der EuGH hat die Pressemitteilung 99/19 vom 29.07.2019 auf seiner Homepage an. Link Homepage EuGH

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2019
09.09.2019

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