Pensionszahlungen und Gehalt verdeckte Gewinnausschüttung?
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seiner Pressemitteilung 15 vom 02.09.2019 auf sein Urteil vom 25.07.2019 (Aktenzeichen 10 K 1583/19 K) hin. Danach stellen Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar.
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