Pensionszahlungen und Gehalt verdeckte Gewinnausschüttung?
Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seiner Pressemitteilung 15 vom 02.09.2019 auf sein Urteil vom 25.07.2019 (Aktenzeichen 10 K 1583/19 K) hin. Danach stellen Pensionszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter, der daneben als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein Gehalt bezieht, nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) dar.
Gegen das Urteil ist Revision eingelegt. Das FG Münster gibt das Aktenzeichen des BFH an: I R 41/19
Das FG Münster hat die Pressemitteilung 15 vom 02.09.2019 auf seiner Homepage an. Link Homepage FG Münster
COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2019
09.09.2019
Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!