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Vorsteuerabzug für Sportflugzeug

STRECK MACK SCHWEDHELM weisen am 06.09.2019 auf ihrer Homepage auf das Urteil der Finanzgerichts (FG) Köln vom 04.07.2019 (Aktenzeichen 10 K 1962/15) hin. Das FG hat den Vorsteuerabzug für die Anschaffungs- und Unterhaltskosten eines Sportflugzeugs zugelassen.

Zitat aus der Veröffentlichung vom 06.09.2019 auf der Homepage von STRECK MACK SCHWEDHELM:
"Das Finanzgericht Köln urteilt: Ein mit Instrumentennavigation ausgestattetes Sportflugzeug ist strukturell nicht mit Anschaffung und Unterhalt einer Segeljacht oder vergleichbarer, dem typischen privaten Freizeit- und/oder Sportbereich zuzuordnenden Luxusgegenständen gleichzustellen. Denn ein solches Flugzeug kann in besonderem Maße für geschäftliche Zwecke und deren zeitlich kurzen Reisewege eingesetzt werden, wie im Streitfall tatsächlich geschehen. § 15 Abs. 1a UStG iVm. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG ist daher - so das Finanzgericht - nicht einschlägig. Das Finanzgericht gewährte daher den Vorsteuerabzug, dies trotz einer ertragsteuerlich angenommenen Liebhaberei (s.u.), da für Zwecke der Umsatzsteuer eine ausreichende Einnahmeerzielungsabsicht vorlag. Beides ist aus Sicht des Finanzgerichts rechtlich so eindeutig, dass es keine Revision zuließ"

Link zur Veröffentlichung vom 06.09.2019 auf der Homepage von STRECK MACK SCHWEDHELM

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 37/2019
09.09.2019

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