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Entschädigungen wegen Flugverspätungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 141/2017 vom 13.09.2017 aus seine Urteile vom 12.09.2017 (Aktenzeichen X ZR 102/16 und  X ZR 106/16) hin. Danach müssen Reisende ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung gegenüber dem Luftfahrtunternehmen geltend machen, bei dem der Flug gebucht wurde.

Im Entscheidungsfall wurde der Flug aufgrund einer sogenannten "Wet-Lease-Vereinbarung" (Vereinbarung zwischen zwei Luftfahrtunternehmen über das Vermieten eines Flugzeugs, nach der der "Vermieter" auch die Flugzeugbesatzung stellt) mit einem Flugzeug und einer Besatzung eines anderen Luftfahrtunternehmens durchgeführt. Der Flug hatte eine Verspätung von mehr als sieben Stunden.

Der BGH hat Luftfahrtunternehmen, bei dem der Flug gebucht wurde, zur Ausgleichszahlung verurteilt.

Der BGH hat die Pressemitteilung 141/2017 vom 13.09.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof 

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2017
18.09.2017

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