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 der guten Ideen

Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

Steuerberater Bernd Hage und Peter Hoffmann weisen in der Zeitschrift Steuerberatung 2017 Seite 361 auf eine zum 01.01.2018 in Kraft tretende Änderung hin: Die Beiträge der freiwillig gesetzlich Versicherten zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung können bis zu drei Jahre rückwirkend angepasst werden.

Nach dem Artikel sind insbesondere Personen mit schwankendem Einkommen betroffen. Die Anpassungen können zu Gunsten und zu Lasten der Versicherten erfolgen.

Bei der Gewinnermittlung mittels Einnahmen-Überschussrechnung können die Einkünfte gegebenenfalls nach dem Zuflussprinzip gesteuert werden.

Die Neuerung muss in allen Fällen, bei denen die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreicht wird, beachtet werden.

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2017
18.09.2017

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