Vorlage an den EuGH: Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen
Das Finanzgericht (FG) Köln weist in seiner Pressemitteilung vom 01.09.2017 auf seinen Beschluss vom 03.08.2017 (Aktenzeichen 15 K 950/13) hin. Danach hat es dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen zum Ausschluss des Sonderausgabenabzugs bei beschränkter Steuerpflicht vorgelegt.
Das FG Köln hat europarechtliche Bedenken gegen die deutsche Rechtslage der Abzugsbeschränkung von Vorsorgeaufwendungen bei beschränkter Steuerpflicht. Die Bedenken beruhen auf einer eventuellen Nichtbeachtung der Niederlassungsfreiheit.
Das FG Köln hat die Pressemitteilung vom 01.09.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Köln
COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2017
18.09.2017
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