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Zinsen für Steuernachzahlungen in Höhe von 6% wurden im Urteil noch als verfassungsgemäß angesehen

Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seiner Pressemitteilung 11/2017 vom 15.09.2017  auf sein Urteil vom 17.08.2017 (Aktenzeichen 10 K 2472/16) hin. Danach sind die Zinsfestsetzungen mit Monatszinsen von 0,5% nicht rechtswidrig.

Es ging um Steuernachzahlungen aufgrund von Steuerbescheiden von 2013 und 2016. Die Steuerpflichtigen setzten sich - wie das Urteil ergibt erfolglos - gegen die Höhe der Zinsen zur Wehr.

Da der BFH es in einer früheren Entscheidung offen gelassen hat, ob die Höhe der Verzinsung bzw. der auf 6 % festgelegte Zinssatz nach § 238 AO auch nach dem Jahr 2011 angesichts der Marktzinsen noch verfassungsgemäß ist, hat das FG die Revision zum BFH wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Das FG Münster hat seine Pressemitteilung 11/2017 vom 15.09.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Münster

Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 01.08.2017 (Aktenzeichen  K 3648/14) entschieden, dass die Höhe der Zinsen bis September 2014 verfassungsgemäß ist. Es hat in dem entschiedenen Fall ebenfalls die Revision zugelassen. Link zur Homepage des Finanzgerichts Köln

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 38/2017
18.09.2017

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