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BGH legt EuGH die Frage vor: Verletzt Sharehosting-Dienstleister das Urheberrecht?

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 156/2018 vom 20.09.2018 auf seinen Beschluss vom 20.09.2018 (Aktenzeichen I ZR 140/) hin. "Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Haftung des Betreibers eines Sharehosting-Dienstes im Internet für von Dritten hochgeladene urheberrechtsverletzende Inhalte vorgelegt."

Es gibt immer mehr Portale, in die man Dateien hochladen und zusätzlich Dritten Zugang zur den hochgeladenen Daten ermöglichen kann.

Der BGH hat in dem Vorlagebeschluss mehrere Unterfragen gestellt, so dass zu erwarten ist, dass sich aus der Entscheidung des EuGH Antworten zu unterschiedlichen Varianten ergeben werden.

Zur Risikominderung wird es empfohlen, den Vorlagebeschluss des BGH gegebenenfalls zu beachten.

Der BGH hat die Pressemitteilung 156/2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 39/2018
24.09.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD