beA darf nicht starten
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) teilt in ihrem Newsletter vom 29.09.2016 mit, dass aufgrund von zwei einstweiligen Anordnungen des AKH Berlin der Start von beA verhindert sei.
Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) könne 164.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten wegen diese beiden Verfahren nicht zur Verfügung gestellt werden.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat die Pressemitteilung auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage BRAK
COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2016
04.10.2016
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
Günter Hässel