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Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen Änderung der Rechtsprechung

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 60/2017 vom 27.09.2017 auf sein Urteil vom 11.07.2017 (Aktenzeichen IX R 36/15) hin. Der BFH hat seine langjährige Rechtsprechung aufgrund der Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen vom 23. Oktober 2008 geändert und gleichzeitig eine Vertrauensschutzregelung verkündet.

Zitat aus der Pressemitteilung 60/2017 des BFH:
"Der BFH gewährt jedoch Vertrauensschutz in die bisherige Rechtsprechung für alle Fälle, in denen der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum Tag der Veröffentlichung des Urteils am 27. September 2017 geleistet hat oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden ist. Diese Fälle sind daher, wenn es für die Steuerpflichtigen günstiger ist, weiterhin nach den bisher geltenden Grundsätzen zu beurteilen."

Der BFH hat die Pressemitteilung 60/2017 vom 27.09.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2017
02.10.2017

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