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 der guten Ideen

Automatischer Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.09.2018 ein Schreiben "Automatischer Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen; Ergänzung des BMF-Schreibens vom 1. Februar 2017 (BStBl I S. 305)" veröffentlicht.  

In dem Schreiben wird erläutert: "Der Ausdruck „bei Kontoeröffnung“ meint nicht einen isolierten Zeitpunkt, sondern den Gesamtprozess der Kontoeröffnung. Dieser Prozess erstreckt sich über einen Zeitraum." Das Schreiben gibt Hinweise, wie zu verfahren ist, wenn eine gültige Selbstauskunft eines Neukunden nicht vorliegt. 

Das BMF hat das Schreiben vom 21.09.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2018
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2.10.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD