Zugangsfiktion
Das Finanzgericht (FG) Hamburg weist in seiner Pressemitteilung 3/2018 auf sein Urteil vom 05.06.2018 (Aktenzeichen 2 K 26/15) hin. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht genügt, nur zu behaupten, ein Schriftstück (im Urteilsfall eine Einspruchsentscheidung) sei nicht innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums zugegangen.