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Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten - Änderung der Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21.09.2018 ein Schreiben "Steuerliche Anerkennung von Umzugskosten nach R 9.9 Absatz 2 LStR; Änderung der maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 1. März 2018, 1. April 2019 und 1. März 2020" veröffentlicht.  

Die Höchstbeträge für die steuerliche Anerkennung der umzugsbedingten Unterrichtskosten werden teilweise beträchtlich angehoben.

Das BMF hat das Schreiben vom 21.09.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2018
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2.10.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD