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Zugangsfiktion

Das Finanzgericht (FG) Hamburg weist in seiner Pressemitteilung 3/2018 auf sein Urteil vom 05.06.2018 (Aktenzeichen 2 K 26/15) hin. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass es nicht genügt, nur zu behaupten, ein Schriftstück (im Urteilsfall eine Einspruchsentscheidung) sei nicht innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums zugegangen. 

Zitat aus dem Urteil des FG Hamburg:
"Bestreitet der Empfänger, den Verwaltungsakt innerhalb des Drei-Tages-Zeitraum erhalten zu haben, so hat er aber substantiiert Tatsachen vorzutragen, die schlüssig auf einen späteren Zugang hindeuten und damit Zweifel an der Zugangsvermutung begründen (vgl. BFH-Beschluss vom 30. Juni 2000 VI B 39/00, BFH/NV, 2000, 1449, mit weiteren Nachweisen)"

Das Gericht hat die Klage als verspätet eingelegt zurückgewiesen.

Hiergegen wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das Aktenzeichen beim BFH lautet: VIII B 97/18

Das FG Hamburg hat das Urteil auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Hamburg

COLLEGA-Wochen-Ticker 40/2018
02.10.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD