Am Fahrtenbuch führt kein Weg vorbei, um die 1% Regelung zu vermeiden
Das Finanzgericht (FG) Hamburg weist in seinem Newsletter 03/2018 auf seinen Beschluss 15.07.2018 (Aktenzeichen 6 V 135/18) hin. Danach sieht § 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2ff Einkommensteuergesetz keine Geringfügigkeitsgrenze vor.
Ein Steuerberater wollte in eigener Sache ohne das Führen eines Fahrtenbuches die Anwendung der 1% Regelung vermeiden, weil die von ihm getätigten Privatfahrten nur einen ganz geringen Umfang hätten.
Das Finanzgericht hat darauf hingewiesen, dass ein geringerer Anteil von Kosten für Privatfahrten, als er sich aus der Anwendung der 1% Regelung ergibt, nur durch das Führen eines Fahrtenbuches vermieden werden kann.
Das FG Hamburg hat den Beschluss vom 15.07.2018 Aktenzeichen 6 V 135/18 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Hamburg
Hinweis:
Der BFH hat gegen vorgebrachte verfassungsrechtlichen Bedenken entschieden.
Hiergegen liegt eine Verfassungsbeschwerde vor - vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 03/2019
COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2018
08.10.2018