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Das Arbeitsgericht Stuttgart stellt zum 1. Oktober auf die elektronische Aktenführung um

Das Arbeitsgericht Stuttgart teilt in einer Pressemitteilung vom 01.10.2018 mit, dass es als erstes Gericht in Deutschland vollständig auf die elektronische Aktenführung umgestellt hat. 

Zitat aus der Pressemitteilung:
"Den Vorteilen der elektronischen Akte stehe allerdings eine erhöhte technische Abhängigkeit der Arbeitsgerichte gegenüber. Bewähren werde sich der Digitalisierungsschritt nach Auffassung des Präsidenten des Arbeitsgerichts nur, wenn die Software verlässlich einen jederzeitigen Zugriff auf die Akten erlaube und die Verarbeitung der Daten, insbesondere die Darstellung des Akteninhaltes so schnell erfolge, dass das Arbeiten in der Akte ohne lästige Unterbrechungen möglich sei. Dass noch manche Schwierigkeit mit der digitalen Technik auftreten kann, wissen die Richter des Arbeitsgerichts in Stuttgart. Sie sind aber aufgrund der bisherigen Entwicklung zuversichtlich, dass das Ziel, einer effizienten elektronischen Aktenführung erreicht wird, die sie bei der Bewältigung der Verfahren und der Rechtsfindung unterstützt.

Für den Bürger bringt die Umstellung auf die elektronische Aktenführung keinerlei Nachteile mit sich. Sie können, betont Gneiting, ihre Klage weiterhin in Papierform einreichen."

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Pressemitteilung auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Arbeitsgericht Stuttgart

COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2018
08.10.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD