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Kein Entgeltanspruch eines Pflegeheimbetreibers bei vorzeitigem Heimwechsel

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 164/2018 vom 04.10.2018 auf sein  Urteil vom 04.10.2018 (Aktenzeichen III ZR 292/17) hin. Das Prinzip der tagesgleichen Vergütung bestimmt, dass die im Begriff des Gesamtheimentgelts zusammengefassten Zahlungsansprüche der Einrichtung für den Tag der Aufnahme des Pflegebedürftigen in das Pflegeheim sowie für jeden weiteren Tag des Heimaufenthalts taggenau berechnet werden.

Ein Pflegebedürftiger wechselte in ein anderes für ihn besser geeignetes Pflegeheim. Er musste an das bisherige Pflegeheim Vergütungen nur für die Tage seines dortigen Aufenthalts bezahlen, die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist blieb im Ergebnis wirkungslos.

Der BGH hat die Pressemitteilung 164/2018 vom 04.10.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2018
08.10.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD