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Pflichtteilsergänzungsanspruch bleibt nach 10 Jahre seit der Schenkung unberücksichtigt

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 27.09.2018 auf seinen Beschluss vom 20.07.2018 (Aktenzeichen 10 W 97/17) hin. Eine Hofübertragung lag mehr als 10 Jahre zurück und alleine deshalb hat das Gericht den Pflichtteilsergänzungsanspruch ausgeschlossen. 

Im Entscheidungsfall war der Hof mit Zustimmung der Ehefrau auf den Sohn übertragen worden. Der Sohn hatte den Hof verkauft. Beim Ableben des Vaters machte die Mutter ihren Pflichtteilsergänzungsanspruch  in Höhe von 6.700 Euro geltend. Das Gericht hat dem nicht stattgegeben. 

Hinweis: Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe (§ 2325 Absatz 3 Satz 3 BGB). 

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 27.09.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm

COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2018
08.10.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD