Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Zahlungen für ein Forschungsstipendium steuerbar

Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.05.2018 (Aktenzeichen 13 K 614/17 E) entschieden, dass die Zahlungen für ein Forschungsstipendium als sonstige Einkünfte nach § 22 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b Einkommensteuergesetz (EStG) e steuerpflichtig sind. 

Die Steuerpflichtige vertrat die Meinung, dass keine Steuerpflicht vorliege, da sie für die Gewährung der Zuwendung keine Gegenleistung geschuldet habe.

Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wegen grundsätzlicher Bedeutung der Frage zugelassen, ob der Erhalt von monatlichen Zahlungen aus einem Forschungsstipendium zu steuerbaren sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. b EStG führt.

Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 08.05.2018 Aktenzeichen  13 K 614/17 E  auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Düsseldorf

COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2018
08.10.2018

Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD