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Steuerliche Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.09.2020 ein Schreiben "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr und Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften; Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG" veröffentlicht.
GZ  IV C 5 - S 2334/19/10009 :004 DOK  2020/0965439

Das BMF-Schreiben gibt einen Überblick über die Regelungen aus den Jahren 2016, 2017 und 2019.

Zum Geltungsbereich wird in einem Schlusssatz Stellung genommen:
Zitat:
"Dieses Schreiben ersetzt die BMF-Schreiben vom 14. Dezember 2016 (BStBl I Seite 1446) und vom 26. Oktober 2017 (BStBl I Seite 1439) und ist vorbehaltlich der Rdnrn. 23 und 24 für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2030 (§ 52 Absatz 4 Satz 14 und Absatz 37c EStG) anzuwenden. Es wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht."

Das BMF hat das Schreiben vom 29.09.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Website Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 41/2020
05.10.
2020

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