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 der guten Ideen

Unterschlagung eines Kfz bei Probefahrt. Folge: Gutgläubiger Erwerb ist möglich

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 122/2020 vom 18.09.2020 auf sein Urteil vom 18.09.2020 (Aktenzeichen V ZR 8/19) hin. Bei einer unbegleiteten Probefahrt hat wurde ein Kfz entwendet und verkauft. Nach dem Urteil hat der Käufer gutgläubig erworben. Der die Probefahrt gestattende ehemalige Eigentümer hatte das Eigentum an seinem Fahrzeug verloren.

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Anhängige Verfahren

Der Bundesfinanzhof (BFH) aktualisiert seine Liste mit anhängigen Verfahren laufend. Angezeigt werden Verfahren mit steuerrechtlichem Bezug, die beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängig sind.

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Zuständigkeiten bei Stundungen, Erlassen und anderen Billigkeitsmaßnahmen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nimmt mit Schreiben vom 01.10.2020 Stellung zu: "Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden".
Die Finanzbehörden der Länder haben in gleich lautenden Erlassen vom 01.10.2020 Regelungen veröffentlicht zu: "Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO,  Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO,  Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und  Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen  durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben."

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Gleich lautender Erlass der Länder: BFH-Urteil vom 06.06.2019, Az.: IV R 30/16, im Hinblick auf die Gewerbesteuer nicht anwenden

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist in seinem Schreiben vom 01.10.2020 auf Folgendes hin: "Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder sind die im Urteil zum Ausdruck kommenden gewerbesteuerlichen Grundsätze folglich nicht allgemein anzuwenden."

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Steuerliche Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 29.09.2020 ein Schreiben "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr und Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften; Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 46 EStG und Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 EStG" veröffentlicht.
GZ  IV C 5 - S 2334/19/10009 :004 DOK  2020/0965439

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