Häusliches Arbeitszimmer: Neues BMF Schreiben
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 06.10.2017 unter der Bezeichnung "Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b, § 9 Absatz 5 und § 10 Absatz 1 Nummer 7 EStG" auf 13 Seiten zu sehr vielen Einzelheit Stellung genommen.
In dem Schreiben wird - soweit ersichtlich - die gesamte neuere Rechtsprechung der Finanzgerichte aufgearbeitet.
Das Schreiben soll auf alle offenen Fälle seit 2007 angewendet werden.
Das BMF hat das Schreiben vom 09.10.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2017
16.10.2017
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