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 der guten Ideen

Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Dänemark

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 01.10.2020 das "Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland  und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen)" veröffentlicht.

Das BMF weist einleitend darauf hin, dass die Änderungen noch nicht in Kraft getreten sind:
"Das am 1. Oktober 2020 in Kopenhagen unterzeichnete Änderungsprotokoll bedarf zu seinem Inkrafttreten noch der Ratifikation, d.h. nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark sind die Ratifikationsurkunden auszutauschen. Es wird nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem 1. Januar des Kalenderjahres anzuwenden sein, das dem Jahr folgt, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.
Das Änderungsprotokoll zum DBA-Dänemark setzt den abkommensrechtlichen Mindeststandard des BEPS-Projekts im bilateralen Verhältnis zu Dänemark um und nimmt weitere Anpassungen des DBA-Dänemark an den derzeitigen internationalen Standard vor (u. a. Informationsaustausch, Authourised OECD Approach)."

Das BMF hat die Mitteilung vom 01.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2020
12.10.2020

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