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Änderung des Fälligkeitstermins der Einfuhrumsatzsteuer

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.10.2020 das Schreiben "Einfuhrumsatzsteuer; Bekanntgabe des Anwendungszeitpunktes für die Änderung des Fälligkeitstermins (§ 21 Abs. 3a UStG)" veröffentlicht.

Das BMF hat das Schreiben vom 06.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2020
12.10.2020

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