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Allgemeinverfügung gegen Einsprüche wegen Renten im Beitrittsgebiet

Mit einer Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder vom 05.10.2020 wurden die anhängigen und zulässigen Einsprüche gegen Festsetzungen der Einkommensteuer zurückgewiesen, "soweit mit den Einsprüchen geltend gemacht wird, die Angleichung der Renten im Beitrittsgebiet an das Westniveau sei keine „regelmäßige“ Rentenanpassung im Sinne des § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Satz 7 EStG."

 

Die Allgemeinverfügung erging aufgrund § 367 Absatz 2b und des § 172 Absatz 3 der Abgabenordnung und des BFH-Urteils vom 3. Dezember 2019 (X R 12/18, BStBl 2020 II S. 386)

Entsprechendes gilt für am 5. Oktober 2020 anhängige, außerhalb eines Einspruchs- oder Klageverfahrens gestellte und zulässige Anträge auf Änderung einer Einkommensteuerfestsetzung.

Das BMF hat die Allgemeinverfügung vom 05.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2020
12.10.2020

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