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Erträge aus Währungssicherungsgeschäften

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 05.10.2020 das Schreiben "Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG auf Erträge aus Währungssicherungsgeschäften; Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. April 2019, I R 20/16" veröffentlicht.

Das BMF-Schreiben vom 05.10.2020 umfasst 5 Seiten und nimmt auch zu Verlusten aus Währungssicherungsgeschäften Stellung.

Das BMF hat das Schreiben vom 05.10.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2020
12.10.2020

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