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Steuerliche Förderung der Elektromobilität und Änderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 09.10.2020 das Schreiben "Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften; Einführungsschreiben zu den geänderten Anforderungen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen" veröffentlicht.

Durch dieses BMF-Schreiben vom 09.10.2020 wird der Umsatzsteueranwendungserlass an vielen Stellen geändert.

Das BMF hat das Schreiben vom 09.10.2020 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

COLLEGA-Wochen-Ticker 42/2020
12.10.2020

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