Ausnahmeregelung Absicherung von Exportgeschäften verlängert
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 15.10.2020 ein Schreiben "EU-Ausnahmeregelung für die Absicherung von Exportgeschäften verlängert - Wichtiger Beitrag zur Stärkung der Exportwirtschaft in der Krise" veröffentlicht
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 15.10.2020:
"Die EU-Kommission hat am 13.10.2020 beschlossen, die bestehenden Ausnahmeregelungen für staatliche Beihilfen bis zum 30.6.2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten diese zum Ende des Jahres auslaufen.
Dank dieser Ausnahmeregelung können auch weiterhin Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien abgesichert werden."
Das BMF hat die Entwürfe auf seiner der Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzminsterium
COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2020
19.10.2020