Vereinbart oder vereinnahmt - die Zeile 22 der Umsatzsteuerjahreserklärung
Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern e.V. (LSWB) weist in seinem Praxisticker Nr. 694 darauf hin, dass auf die richtige Kennzeichnung, ob die erklärten Umsätze aus vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten stammen, ein sorgfältiges Augenmerk gelegt werden sollte.
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