Frist für Baukindergeld bis 31.03.2021 verlängert
Das IWW Institut weist am 14.10.2020 darauf hin, dass die "Frist für Vorliegen von Baugenehmigungen und Kaufverträgen" bis 3!.03.2021 ausgeweitet wird."
Danach können Familien einen Antrag auf Baukindergeld stellen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.3.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben."
Das IWW- Institut hat den Hinweis vom 14.10.2020 mit weiteren Nachweisen auf seiner der Homepage veröffentlicht. Link IWW-Institut
COLLEGA-Wochen-Ticker 43/2020
19.10.2020
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