Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

beA das besondere elektronische Anwaltspostfach in der Praxis

Noerr beschreibt in seinem Newsletter vom 26.10.2017 unter dem Titel "Erste Praxisgrenzen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs" Einzelheiten zum Praxiseinsatz.  Ab dem 01.01.2018 ist die Einrichtung eines beA für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt vorgeschrieben.

Da in beA die Vorlage von Originalen (noch?) nicht möglich ist, müssen bestimmte Dokumente - zum Beispiel Vollmachten - weiterhin im Original vorgelegt oder mit der normalen Post versandt werden. 

Noerr hat den Newsletter vom 26.10.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Noerr

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2017
30.10.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

h