Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Kassen-Nachschau von bargeldintensiven Betrieben ab Januar 2018

Günter Hässel hat in den Kammermitteilungen 3/2017 vom Oktober 2017 der Steuerberaterkammer München unter dem Titel "Die bargeldintensiven Unternehmen und die ab 2018 zulässige Kassen-Nachschau" einige Hinweise veröffentlicht, zu denen erste Reaktionen vorliegen.

Hierzu liegen erste Reaktionen von Lesern vor, die wir gerne nachfolgend besprechen:

Ein Leser hält die Vorgehensweise des Gesetzgebers und der Finanzverwaltung im Hinblick auf die ungeheure Steuerverschwendung durch Politik und Verwaltung für unerträglich.
Volles Verständnis kann man dafür haben, dass die einer Veruntreuung ähnelnde Gleichgültigkeit bei der Verwendung oder vielmehr Verschwendung öffentlicher Mittel viel intensiver bekämpft werden muss. Da dies aber einem Kampf gegen Windmühlen gleicht, geht eine breite Meinung offenbar davon aus, dass man durchaus im Recht sei oder sich im Recht fühlen darf, wenn man einen Teil der Einnahmen nicht deklariert.
Wir alle wissen, dass dies genauso wenig angeht, wie eine als willkürlich und schikanös empfundene Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zu beachten. In beiden Fällen wird aus dem Gedanken der Gleichbehandlung die Bestrafung immer vor dem subjektiv gestörten Gerechtigkeitsempfinden des Einzelnen gehen müssen.
Also bei allem Verständnis: Es kann nur richtig sein, alle Einnahmen richtig und vollständig anzugeben.
Diesem absoluten und zweifelsfreien Begriff steht der leider nicht so eindeutige Tatbestand der Steuerverschwendung gegenüber, gegen den sich jeder wehren kann und sollte. Nur: Was ist Verschwendung? Wo beginnt sie beim Flughafen in Berlin, bei der Elbphilharmonie, bei unsinnigen Repräsentationsaufgaben, bei durch falsche Politik verschuldeten Milliardenausgaben für Banken? Wo sind die Schuldigen im strafrechtlichen Sinn? Moralisch Schuldige gibt es viele, vor allem die alles wissenden und alles könnenden Politiker. Wir sehen, es wird zu keiner Verurteilung kommen. Was bleibt dem mündigen Bürger? Bei der nächsten Wahl Politiker auf ihr Versagen ansprechen? Öffentlich fragen, warum sie die eine oder andere Entscheidung getroffen haben? Auf Rechtfertigung hoffen?
Fragen über Fragen.
Eine Antwort dazu: Bitte nicht bei den Kasseneinnahmen (und auch sonstigen Steuerangelegenheiten) schummeln. Die Finanzverwaltung kennt alle Tricks und will offenbar jetzt hart durchgreifen.

Die Buchung von 1 Cent.
Biergarten und Regenwetter. Hässel schlägt in seinem oben erwähnten Artikel vor, 1 Cent zu buchen und im Buchungstext zu erläutern, warum an diesem Tag kein Umsatz erzielt werden konnte. Dieser Vorschlag impliziert, dass der Betrag von 1 Cent aus Privatmitteln in die Kasse eingelegt werden muss, damit der Kassenbestand stimmt.
Eine aufmerksame Leserin schlägt folgende von ihr seit Jahren praktizierte Handhabung vor:  Es wird in der nächsten Buchungszeile eine Ausgabe von 1 Cent gebucht. Damit  entstehe keine Auswirkung auf dem Kassenbestand und auch der Erlös von 1 Cent werde neutralisiert.. Die Ausgabe wird auf ein Hilfs-Erlöskonto "Notizen zum Kassenbuch" gebucht. Damit stehen die Textspalten von zwei Buchungszeilen für ausführliche Hinweise zu Besonderheiten bei der täglichen Kassenführung zur Verfügung. 
Die Kollegin hat nach ihrem Bekunden hiermit bei Betriebsprüfungen beste Erfahrungen gemacht. In allen Fällen habe sie den Generalverdacht, dass Einnahmen "vergessen" wurden, entkräften können.
Dieser Vorschlag hat - wie so vieles im Leben - auch Nachteile. Zum einen führt er zu Mehrarbeiten, zum anderen setzt er vollständige Erfassung aller Besonderheiten voraus.

Weitere Meinungen.
Gerne steht der COLLEGA-Wochen-Ticker für eine sachliche Diskussion von Einzelfragen zur Verfügung. Geeignete Einzelfälle werden wir auch gerne veröffentlichen. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Im Rahmen der COLLEGA-Verbund-Programm wird ein revisionssicheres elektronisches Kassenbuch angeboten. 

Den Artikel von Hässel in den Kammermitteilungen der Steuerberaterkammer finde man hier

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2017
30.10.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD
COLLEGA-HSC revisionssicheres elektronisches Kassenbuch

h