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Verlängerung der Kündigungsfrist eines Arbeitnehmers kann unangemessen sein

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 48/2017 vom 26.10.2017 auf Urteil vom 26.10.2017 (Aktenzeichen 6 AZR 158/16) hin. Das Gericht sah eine beiderseits verlängerte Kündigungsfrist als unangemessen an.

Im Urteilsfall wurde die vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu beachtende Kündigungsfrist verlängert. Offenbar hielt dies das Gericht deshalb für nicht zulässig, weil der Nachteil für den Arbeitnehmer nicht durch die vorgesehene Gehaltserhöhung aufgewogen wurde. Erschwerend hat sich ausgewirkt, dass eine im Zusammenhang mit der Verlängerung vereinbarte Gehaltserhöhung "eingefroren" wurde. 

Das BAG hat die Pressemitteilung 48/2017 vom 26.10.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 44/2017
30.10.2017

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