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DBA Schweiz Ergänzung bei Schiedsverfahren

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 30.10.2019 das Schreiben "Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen; Ergänzung der Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren gemäß Artikel 26 Absatz 5 bis 7 DBA-Schweiz um weitere Gründe für einen Ausschluss von Schiedsverfahren" veröffentlicht.

Die Ergänzung regelt, dass ein Fall nicht für das Schiedsverfahren geeignet ist, wenn ein Steuerpflichtiger im Besteuerungsverfahren in einem oder in beiden Staaten für ihn erkennbar unwahre Angaben gemacht oder zutreffende Angaben pflichtwidrig unterlassen hat, um eine für ihn insgesamt vorteilhafte Besteuerung nach dem Abkommen herbeizuführen.

Das BMF hat das Schreiben vom 30.10.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2019
04.11.2019

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