Schätzung nach Richtsatzsammlung bei fehlenden Aufzeichnungen zulässig
Das Finanzgericht (FG) Hamburg weist in seinem Newsletter 3/2019 auf sein Urteil vom 16.04.2019 (Aktenzeichen Az. 6 K 50/18) hin. Danach durfte der Umsatz eines Döner Imbiss durch externen Betriebsvergleich - also anhand der Richtsatzsammlung - geschätzt werden.
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