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EuGH Vorlage: Apothekenrabatt im Umsatzsteuerrecht

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 71 vom 31.10.2019 auf seinen Beschluss vom 06.06.2019 (Aktenzeichen V R 41/17) hin. Danach hat er dem EuGH die Frage zur Entscheidung vorgelegt, "ob eine Apotheke, die verschreibungspflichtige Arzneimittel an gesetzliche Krankenkassen liefert, aufgrund einer Rabattgewährung an die gesetzlich krankenversicherte Person umsatzsteuerrechtlich zu einer Steuervergütung für die an die Krankenkasse ausgeführte Lieferung berechtigt ist."  

 Zitat aus der Pressemitteilung 71 vom 31.10.2019 des BFH:
"Im Streitfall lieferte die Klägerin aus den Niederlanden Arzneimittel an gesetzliche Krankenkassen im Inland für die bei diesen gesetzlich versicherten Personen. Sie gewährte den gesetzlich Versicherten für deren Bestellungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung Rabatte und macht geltend, deshalb zu Umsatzsteuerminderungen (Steuervergütungen) berechtigt zu sein."

Der BFH hat die Pressemitteilung 71 vom 31.10.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2019
04.11.2019

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