Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Umsatzsteuer Amtliche Handausgabe ist online

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 31.10.2019 die "BMF AMTLICHE UMSATZSTEUER-HANDAUSGABE 2018/2019" auf seiner Homepage veröffentlicht.

Das BMF erläutert den zur Verfügung gestellten Rechtsstand der amtlichen Handausgabe in den einleitenden Hinweisen wie folgt:
"Zunächst sind die für den Besteuerungszeitraum 2018 geltenden Vorschriften des UStG, der UStDV, der Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) und des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses (UStAE) aufgeführt. Dabei sind die Vorschriften nach den Paragrafen des UStG aufgeteilt; § 4 UStG ist darüber hinaus aufgeteilt nach den einzelnen Nummern der Vorschrift, § 18 UStG nach einzelnen Absätzen. Den Gesetzestexten sind die dazugehörigen Vorschriften der UStDV, bei § 5 UStG auch die der EUStBV, sowie die jeweiligen Abschnitte des UStAE zugeordnet. Hier wird der am 31. Dezember 2018 geltende Rechtsstand wieder gegeben. Fett-Kursiv gedruckte Passagen des UStAE stellen die Änderungen durch entsprechende BMF-Schreiben aus dem Jahr 2018 gegenüber dem am 31. Dezember 2017 geltenden Rechtsstand dar. Die diesen Änderungen zugrunde liegenden BMF-Schreiben sowie die jeweils vorhergehenden Fassungen der geänderten Abschnitte und die in den BMF-Schreiben enthaltenen Anwendungsregelungen zu den geänderten Abschnitten sind in Fußnoten zu dem geänderten Abschnitt angeführt. Eine jeweils tagesaktuelle Version des UStAE steht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen unter Themen - Steuerarten - Umsatzsteuer - Umsatzsteuer-Anwendungserlass zur Nutzung zur Verfügung. Die aktuellste Fassung des Umsatzsteuergesetzes steht Ihnen auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz oder unter www.gesetze-im-internet.de zur Nutzung zur Verfügung." 

Das BMF hat die amtliche Umsatzsteuer-Handausgabe auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2019
04.11.2019

Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!