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Erben können eine finanzielle Vergütung für nicht genommenen Urlaub des Erblassers verlangen

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 164/18 vom 06.11.2018 darauf hin, dass die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers von dessen ehemaligem Arbeitgeber eine finanzielle Vergütung für den von dem Arbeitnehmer nicht genommenen Jahresurlaub verlangen können.

Zitat aus der Pressemitteilung 164/2018 vom 06.11.2018 des EuGH:
"Mit seinem Urteil von heute bestätigt der Gerichtshof, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nach dem Unionsrecht nicht mit seinem Tod untergeht. Außerdem können die Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers eine finanzielle Vergütung für den von ihm nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen.
Sofern das nationale Recht eine solche Möglichkeit ausschließt und sich daher als mit dem Unionsrecht unvereinbar erweist, können sich die Erben unmittelbar auf das Unionsrecht berufen, und zwar sowohl gegenüber einem öffentlichen als auch gegenüber einem privaten Arbeitgeber."

Der EuGH hat seine Pressemitteilung 164/18 vom 06.11.2018 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage EuGH 

COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2018
12.11.2018

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