Urlaubsanspruch geht nicht automatisch deshalb verloren, weil kein Urlaub beantragt wurde
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung 165/18 vom 06.11.2018 darauf hin, dass ein Arbeitnehmer seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verliert, weil er keinen Urlaub beantragt hat.