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 der guten Ideen

Investmentsteuergesetz Fristverlängerung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist mit Schreiben vom 02.11.2018 darauf hin, dass die Frist zur Veröffentlichung der Unterschiedsbeträge nach Tz. 13 des Schreibens vom 08.11.2017 vom 31. 12.2018 auf den 30.06.2019 verlängert wird.

 Zitat aus dem Schreiben des BMF vom 05.11.2018:
"Die Frist zur Veröffentlichung der Unterschiedsbeträge nach Tz. 13 des oben genannten Schreibens vom 8. November 2017 wird vom 31. Dezember 2018 auf den 30. Juni 2019 verlängert"

Das BMF hat das Schreiben vom 02.11.2018 auf seine Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke! 

COLLEGA-Wochen-Ticker 46/2018
12.11.2018

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